Jeder der einen Führerschein macht, muss auch an einer Art Erste Hilfe Kurs teilnehmen. Natürlich heißt der so nicht – zumindest offiziell. Das wäre zu einfach. Der Kurs heißt „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“, so steht es auch auf der Bescheinigung die ich erhalten habe:
Teilnahme-Bescheinigung
Der Inhaber dieser Bescheinigung hat heute an einem 4-doppelstündigen Lehrgang über
Lebensrettende Sofortmaßnahmengem. § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) teilgenommen und beherrscht die Grundzüge der Erstversorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr gem. § 2 Abs. 2 Nr. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Hinweis: Der Inhaber dieser Bescheinigung ist mit den Basismaßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) praktisch vertraut gemacht worden.
Zum Kurs an sich:
Der war teils richtig lustig, teils ernst, teils eher traurig. Der Inhalt ist schnell erklärt. Es werden Fragen beantwortet wie zum Beispiel:
- Wie lege ich einen Verband an?
- Rufe ich zuerst den Notarzt oder leiste ich sofort erste Hilfe?
- Wie lege ich die Atemwege frei?
- Wie befreie ich Personen aus dem Fahrzeug/ entferne sie aus dem Fahrzeug
- usw.
Da das ganze auch mit den Kursteilnehmern – gestellt – ausprobiert wird, kam es manchmal zu lustigen Passagen. Die Frage, „wie schütze ich Personen vor drohender Unterkühlung“, sollte auf einen Tag verschoben werden, bei dem nicht 25°C im Schatten herrschen.
Obwohl das insgesamt recht viel ist, wurde mir bei dem Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs nicht langweilig, obwohl dafür fast ein ganzer Tag drauf ging.
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