Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung – Stichpunkte
Die staatliche Rentenversicherung steht vor großen Problemen. Einfach zu sagen – es gibt zu wenig Kinder – ist nur ein kleiner Teil der wirklichen Probleme. Zudem wird die Debatte immer wieder durch spezielle Maßnahmen wie der privaten Rentenversicherung, Fondssparen und Rürup-Rente und Riester-Rente tauchen immer wieder in den Debatten auf – vergessen werden dabei allerdings die wirklichen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung.
Deshalb hier die wesentlichen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings nur in Stichpunkten:
- Demographischer Wandel, bedingt durch Geburtenrückgang und höhere Lebenserwartung
- Höheres Rentenniveau
- Gesunkenes Renteneintrittsalters, staatlichen Regelungen zum Trotz
- Höhere Rentenbezugsdauer
- Hohe Beitragslast, ansteigender Beitragssatz zur Rentenversicherung
- Zunahme von atypischen Beschäftigungsformen und dadurch unregelmäßigeren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
- Mangelndes Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung
- Zugleich: höhere Ansprüche bzgl. des Lebensstandard
Kategorie: Sozialwissenschaften 7 Kommentare »
am 6. Juli 2009 um 17:57 Uhr | #
hihu.
danke für die stichpunkte, sie helfen mir wenichstens, mich zunächst auf diese pkt. in meinem referat vorzubereiten, heißt sie geben mir eine grundlage.
mfg
am 17. Mai 2010 um 11:50 Uhr | #
Sehr schön.
am 8. Dezember 2010 um 13:58 Uhr | #
hiiii danke für die seite sie hilft uns bei der SK übungsblatt
am 27. Januar 2011 um 09:24 Uhr | #
hiii es hat uns bei den Aufgaben in Iw sehr geholfen wir danken sehr für ihre Informationen
:d
am 3. März 2011 um 09:02 Uhr | #
habs mal als plagiat benutzt
lg
am 25. Januar 2012 um 00:30 Uhr | #
Hallo, mir ist einiges unklar. Was meint ihr mit höheres Rentenniveau und was sind die folgen des Mangelnden Vertrauns an die gesetzliche Rentenversicherung?
Mfg
am 30. Januar 2012 um 20:12 Uhr | #
Das mangelnde Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung mündet in weniger Bereitschaft in dieses System einzuzahlen, wodurch gerade von der Beitragsbemessungsgrenze Betroffene dazu tendieren könnten nicht an dem System teilzunehmen.
Das höhere Rentenniveau ist hier als “nominal höherer Rentenbezug” zu verstehen.
Gibt es sonst noch Unklarheiten zu den Stichpunkten?