Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung – Stichpunkte

Die staatliche Rentenversicherung steht vor großen Problemen. Einfach zu sagen – es gibt zu wenig Kinder – ist nur ein kleiner Teil der wirklichen Probleme. Zudem wird die Debatte immer wieder durch spezielle Maßnahmen wie der privaten Rentenversicherung, Fondssparen und Rürup-Rente und Riester-Rente tauchen immer wieder in den Debatten auf – vergessen werden dabei allerdings die wirklichen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung.

Deshalb hier die wesentlichen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings nur in Stichpunkten:

  • Demographischer Wandel, bedingt durch Geburtenrückgang und höhere Lebenserwartung
  • Höheres Rentenniveau
  • Gesunkenes Renteneintrittsalters, staatlichen Regelungen zum Trotz
  • Höhere Rentenbezugsdauer
  • Hohe Beitragslast, ansteigender Beitragssatz zur Rentenversicherung
  • Zunahme von atypischen Beschäftigungsformen und dadurch unregelmäßigeren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Mangelndes Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Zugleich: höhere Ansprüche bzgl. des Lebensstandard

Kategorie: Sozialwissenschaften 7 Kommentare »

7 Reaktionen zu “Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung – Stichpunkte”

  1. s.jung

    hihu.
    danke für die stichpunkte, sie helfen mir wenichstens, mich zunächst auf diese pkt. in meinem referat vorzubereiten, heißt sie geben mir eine grundlage.

    mfg

  2. Hallo Parkuhr

    Sehr schön. :D

  3. tolga

    hiiii danke für die seite sie hilft uns bei der SK übungsblatt

  4. Dilaa

    hiii es hat uns bei den Aufgaben in Iw sehr geholfen wir danken sehr für ihre Informationen :) :d

  5. Mofti

    habs mal als plagiat benutzt
    lg :D

  6. Emre

    Hallo, mir ist einiges unklar. Was meint ihr mit höheres Rentenniveau und was sind die folgen des Mangelnden Vertrauns an die gesetzliche Rentenversicherung?

    Mfg

  7. Fabian

    Das mangelnde Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung mündet in weniger Bereitschaft in dieses System einzuzahlen, wodurch gerade von der Beitragsbemessungsgrenze Betroffene dazu tendieren könnten nicht an dem System teilzunehmen.

    Das höhere Rentenniveau ist hier als “nominal höherer Rentenbezug” zu verstehen.

    Gibt es sonst noch Unklarheiten zu den Stichpunkten?


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